Start

Rechtsanwalt Dr. Florian Körber
Rechtsanwalt Dr. Florian Körber

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Begriff „Steuer“ kommt aus dem Althochdeutschen „stiura“ und kann mit „Stütze„, „Beihilfe“ oder auch nur „Hilfe“ übersetzt werden (vgl. wikipedia.de).

§ 3 Absatz 1 der Abgabenordnung liefert folgende Definition:

Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.

Historisches

Das Steuerwesen ist bereits im 3. Jahrtausend vor Christus im Alten Ägypten nachgewiesen, wo eine Erntesteuer und ein Nilzoll erhoben worden sind.

In Germanien kannte man in der vorrömischen Zeit dagegen nur die freiwillige Ehrengabe an den Fürsten. Das Steuersystem war in Deutschland wohl schon früh in der Kritik, was bereits daraus abgeleitet werden, dass der Versuch der Einführung des Steuersystems durch die Römer vorgeblich den Anlass zur Schlacht im Teutoburger Wald gegeben hat (vgl. wikipedia.de).

Otto von Bismark brachte es auf den Punkt:

Jede neue Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.

Der Erfindungsreichtum des Fiskus bei der Einführung von Steuern manifestiert sich im bis heute bekannten Ausdruck des Kaisers Vespasian: „pecunia non olet“ (Geld stinkt nicht). Dieser hatte eine Steuer auf öffentliche Bedürfnisanstalten eingeführt. Dass die Einführung bestimmter Steuern negative Effekte haben kann, zeigt sich an dieser Stelle ganz besonders. Die Einführung dieser Steuer führte zum Abbau öffentlicher Bedürfnisanstalten, was wiederum die Ausbreitung von Seuchen begünstigte. Die Diskussion um die Lenkungswirkung von Steuern ist damit so alt wie die Steuer selbst.

Unser Angebot

Als interdisziplinäre Partnerschaft aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern liefern wir Ihnen optimale Lösungen aus einer Hand im Dickicht der steuerlichen und rechtlichen Vorschriften.

Es gibt nahezu keinen Vertrag im geschäftlichen Verkehr ohne steuerlichen Implikationen. Bei der Umsetzung steuerlicher Vorgaben ist aber auch das immer komplexer werdende rechtliche Umfeld zu beachten. Das erfordert das Ineinandergreifen von Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.

Wir benötigen keinen zeitraubenden und kostenintensiven Rückgriff auf externe Dritte. Wir haben die kompetenten Ressourcen allesamt im Haus und beraten Sie insbesondere auf den Feldern:

  • Steuerstreit/Steuerstrafrecht/Selbstanzeige
  • Betriebsprüfung
  • Unternehmensumwandlung
  • Unternehmensnachfolge
  • Unternehmensbesteuerung
  • Jahresabschlusserstellung
  • Internationales Steuerrecht

Kommen Sie zu uns und profitieren Sie von dem Full-Service unserer Partnerschaft!

Leitbild für unsere Tätigkeit ist stets § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte:

Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.

Nähere Informationen zu Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte, Technologiepark 8, 91522 Ansbach erhalten Sie unter

https://www.dr-carl-partner.de/